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Statusabfrage Ausweisdokumente


Leistungsbeschreibung

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.

Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Personalausweisbehörde.

Falls Ihre Personalausweisbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühr:
Spezielle Hinweise

Gebühren für Personalausweis sind gestiegen

Seit dem 07. Februar 2026 gelten neue Gebühren für Personalausweise. Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesrats vom 30. Januar 2026, welcher eine neue Verordnung beinhaltet. Die Verwaltungsentlastungsverordnung soll die Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen.

Mit Inkrafttreten der Verordnung sind die Gebühren für Personalausweise kurzfristig seit Samstag, den 07. Februar 2026 gestiegen.

Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis. Bisher lag die Gebühr bei 37,00 Euro. Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis auf 27,60 Euro. Hier lag der Preis zuvor bei 22,80 Euro.

Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.