Anzeige Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
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Brauchtumsfeuer in der Stadt Wiesmoor – Auflagen, Hinweise und Anmeldung
Brauchtumsfeuer oder auch Osterfeuer gehören in Ostfriesland seit langer Zeit zur Tradition. Sie werden am Samstag vor Ostern als Volksbrauch entzündet.
Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern oder auch Osterfeuer, unterliegt keinen spezifischen abfallrechtlichen vergleichbaren Vorschriften und fällt daher nicht in den Regelungsbereich der Pflanzenabfallverordnung,
Beim Abbrennen sind jedoch folgende Regelungen einzuhalten, damit mögliche Gefahren oder Nachteile für Menschen, Tiere und Umweltgüter vorgebeugt werden können:
- Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. (Kein behandeltes Holz, Reifen. Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle)
- Das Feuer darf nicht auf naturnahen Moor- und Heideflächen, im Bereich von Naturdenkmälern und auf Flächen besonders geschützter Biotope abgebrannt werden.
- Zu baulichen Anlagen, Wäldern, Mooren, Heiden, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes ausreichende Sicherheitsabstände zu beachten. In der Regel sind zu Gebäuden mindestens 50 m bzw. zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen 100 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Im Zweifelsfall sind diese Brennplätze mit der Stadt Wiesmoor abzustimmen.
- Es ist ein hinreichender Schutzabstand des Feuers zu Wallhecken sicherzustellen. Abhängig von der Größe des Brauchtumsfeuers und der Ausprägung der Kronentraufe der Wallheckengehölze, ein Mindestabstand von 25-50 m.
- Zum Schutz von Tieren sind die Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Dieses Umschichten soll Tieren, die hier evtl. Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch die Möglichkeit geben, ungeeignete Stoffe auszusortieren
- Das Abbrennen ist nur am Samstag, den 19. April 2025 zulässig. Bis Mitternacht sollte die Feuerstelle vollständig abgebrannt sein.
- Das Brauchtumsfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen (Naturschutzgesetze, Abfallgesetz etc.), kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ggf. das Abbrennen durch ordnungsrechtliche Verfügung untersagt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Brauchtumsfeuer anzeigepflichtig ist.
Spätestens am Dienstag, den 15. Apil 2025 müssen diese bei der Stadtverwaltung Wiesmoor, Hauptstraße 193 in 26639 Wiesmoor angezeigt sein, da eine Überprüfung der Brennplätze noch möglich sein muss.
Die Anmeldung kann über das Serviceportal/Bürgerportal https://openrathaus.stadt-wiesmoor.de erfolgen.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Anmeldung besteht über das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor,
Tel.: 04944 -305 137, per Mail gabriele.gerdes@wiesmoor.de
Tel.: 04944 -305 133, per Mail jana.gerdes@wiesmoor.de
Tel.: 04944- 305 131, per Mail sarah.thomssen@wiesmoor.de
Anzugeben ist der Name und die Anschrift der verantwortlichen Person, die Telefonnummer und der Brennort.